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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02   

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https://dejure.org/2002,3542
BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,3542)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2002 - 3 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,3542)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 3 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,3542)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Mord - Besonders schwere Schuld - Mindestverbüßdauer - Absolute Freiheitsstrafe - Schwurgericht - Vollstreckungsgericht

  • Judicialis

    StPO § 462 a; ; StPO § 454; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 57 a; ; StGB § 57 b; ; StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a § 57b
    Keine Äußerung zur voraussichtlichen Haftdauer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 264
  • StV 2003, 17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02
    Das Schwurgericht hat das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festzustellen, die dafür erheblichen Tatsachen darzustellen und zu gewichten sowie für das Vollstreckungsverfahren klare Vorgaben zu liefern (vgl. BVerfGE 86, 288, 315 ff.; BGHSt 40, 360, 366, 367; aA Rotthaus NStZ 1993, 218, 219 f.).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02
    Das Schwurgericht hat das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festzustellen, die dafür erheblichen Tatsachen darzustellen und zu gewichten sowie für das Vollstreckungsverfahren klare Vorgaben zu liefern (vgl. BVerfGE 86, 288, 315 ff.; BGHSt 40, 360, 366, 367; aA Rotthaus NStZ 1993, 218, 219 f.).
  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.06.2002 - 3 StR 62/02
    Auch eine nur vorläufige Einschätzung einer rein schuldschwerebedingten Verlängerung der Verbüßungszeit über 15 Jahre hinaus ist damit, daß dem Schwurgericht nur die Gewichtung der schuldschwerebegründenden Tatsachen übertragen ist, nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1997, 277).
  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Mietshauses in

    Die somit unzulässige Angabe einer Mindestverbüßungsdauer in den Urteilsgründen entfaltet zwar keine rechtliche Bindungswirkung; gleichwohl ist der Angeklagte durch den von dieser Festlegung ausgehenden Rechtsschein beschwert (BGH NStZ 1997, 277; BGH StV 2003, 17).
  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

    Der Tatrichter hat daher ohne Bindung an begriffliche Vorgaben die schuldrelevanten Umstände zu ermitteln und zu gewichten (BGH, Beschluss vom 11.06.2002 -3 StR 62/02 -, NStZ-RR 2002, 264f.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 4 Ws 267/2002   

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https://dejure.org/2002,4235
OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 4 Ws 267/2002 (https://dejure.org/2002,4235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2002 - 4 Ws 267/2002 (https://dejure.org/2002,4235)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2002 - 4 Ws 267/2002 (https://dejure.org/2002,4235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kopie des Videobandes mit der Aufzeichnung der Vernehmung eines Zeugen als Bestandteil der Akten; Kopie des Videobandes mit der Aufzeichnung der Vernehmung eines Zeugen als Beweismittel; Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Akteneinsicht des Verteidigers durch ...

  • Judicialis

    StPO § 58 a; ; StPO § 147 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 58a § 147 Abs. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 767
  • StV 2003, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 11.08.2015 - 3 Ws 438/15

    Einsicht der Verteidigung in Telekommunikationsüberwachungsdateien

    Der Ausschluss der Anfechtbarkeit nach § 147 Abs. 4 S.2 StPO bezieht sich - anders als dies die Staatsanwaltschaft meint - auch hierauf (vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 147 Rdnr. 32, OLG Stuttgart NStZ-RR 2013, 217, OLG Stuttgart StV 2003, 17, vgl. auch MK-Thomas/Kämpfer StPO 1. Aufl. 2014 § 147 Rdnr. 23, 40, die vervielfältigungsfähige Datenträger, wie TÜ-Mitschnitte bereits als Aktenbestandteile sehen).
  • OLG Hamburg, 27.05.2016 - 2 Ws 88/16

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers: Statthaftigkeit der Beschwerde der

    Da hier eine Entscheidung des nach § 147 Abs. 5 S. 1 StPO zuständigen Kammervorsitzenden über die Art und Weise der Einsichtsgewährung in Aktenteile bzw. Beweisstücke in Gestalt einer Anordnung der Herausgabe einer DVD mit Kopien von Audiodateien an den Verteidiger nach § 147 Abs. 4 S. 1 StPO - mit damit einhergehender Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft begehrten Versagung der Mitgabe - in Rede steht, ist nach Wortlaut und Wortsinn des § 147 Abs. 4 S. 2 StPO eine Anfechtung der Anordnung allgemein und damit von Seiten des Beschuldigten wie auch der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. August 2015, Az. 3 Ws 438/15; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 3. Dezember 2012, Az. 2 Ws 295/12, betreffend Beschwerde eines Verteidigers, sowie vom 12. November 2002, Az. 4 Ws 267/02, betreffend eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung der Übersendung einer Kopie der Videoaufzeichnung einer Zeugenvernehmung an einen Verteidiger, in OLGSt § 58a Nr. 1; SK-StPO/Wohlers § 147 Rn. 76 m.w.N.; SSW-StPO/Beulke § 147 Rn. 57 m.w.N.; KK-Laufhütte/Willnow § 147 Rn. 28; Knauer/Pretsch in NStZ 206, 307).
  • KG, 25.09.2012 - 4 Ws 102/12

    Keine Pflichtverteidigerbestellung wegen Auskunftsrechts des unverteidigten

    Auf seinen Antrag müsste ihm auf seine Kosten eine Kopie des Datenträgers (vgl. OLG Stuttgart NJW 2003, 767; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 311; Laufhütte, a.a.O.) zur Verfügung gestellt werden, da er sich andernfalls nicht angemessen verteidigen könnte.
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03

    Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der

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   BGH, 23.04.2002 - 3 StR 102/02   

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https://dejure.org/2002,6591
BGH, 23.04.2002 - 3 StR 102/02 (https://dejure.org/2002,6591)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - 3 StR 102/02 (https://dejure.org/2002,6591)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - 3 StR 102/02 (https://dejure.org/2002,6591)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 17
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